Was hat es mit der EU Verordnung Nr. 995/2010 auf sich?
Die Verordnung (EU) Nr. 995/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Oktober 2010 über die Verpflichtungen von Marktteilnehmern, die Holz und Holzerzeugnisse in Verkehr bringen (umgangssprachlich Holzhandelsverordnung oder EUTR – Abkürzung des englischen European Timber Regulation – genannt) ist eine Verordnung der Europäischen Union vom 20. Oktober 2010, die den Handel mit Holz und Holzerzeugnissen aus illegalem Einschlag in der EU unterbinden soll. Danach ist es verboten, Holz und Holzerzeugnisse aus illegalem Einschlag auf dem Binnenmarkt in Verkehr zu bringen. Die Verordnung trat am 3. März 2013 in allen EU-Mitgliedstaaten in Kraft.
Wir beziehen unser Holz regional bzw. national, um die Lieferwege zu verkürzen und den illegalen Einschlag zu verhindern. Mittels dieser Strategie wollen wir die Region stärken und den negativen Auswirkungen der Globalisierung entgegen wirken.